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Was Bestattungsvorsorge konkret umfasst

Vorsorge treffen, Angehörige entlasten: Was man über Bestattungsvorsorge wissen sollte

Ein Todesfall trifft Familien selten zu einem günstigen Zeitpunkt. Neben dem Verlust eines geliebten Menschen stehen Hinterbliebene plötzlich vor einer Reihe von Entscheidungen, die unter Trauer, Zeitdruck und oft auch finanziellem Druck getroffen werden müssen. Wer zu Lebzeiten vorsorgt, nimmt seiner Familie genau diese Last. Bestattungsvorsorge bedeutet nicht, sich mit dem eigenen Tod zu beschäftigen, sondern einen letzten konkreten Dienst an den Menschen zu leisten, die nach einem bleiben.

Bestattungsvorsorge besteht aus zwei Bausteinen: der Bestattungsverfügung und dem Bestattungsvorsorgevertrag. Die Bestattungsverfügung ist eine formlose schriftliche Erklärung, in der die eigenen Wünsche zur Bestattungsart, zum Ort der Beisetzung und zur Gestaltung der Trauerfeier festgehalten werden. Sie ist rechtlich eine Willenserklärung und für Hinterbliebene bindend, solange der Nachlass die gewünschte Form der Bestattung finanziell trägt. Ein entscheidender Punkt: Die Verfügung sollte nicht dem Testament beigefügt werden, da dieses in der Regel erst nach der Beisetzung eröffnet wird.

Der Bestattungsvorsorgevertrag geht einen Schritt weiter. Er wird direkt mit einem Bestattungsunternehmen abgeschlossen, enthält alle Details der gewünschten Bestattung und regelt gleichzeitig die finanzielle Absicherung. Der Vertrag gilt über den Tod hinaus, Hinterbliebene können daran keine Änderungen mehr vornehmen. Wer in Leipzig oder Umgebung vorsorgen möchte, kann sich direkt an einen Bestatter in Leipzig wenden und einen unverbindlichen Beratungstermin vereinbaren, bei dem alle Wünsche schriftlich fixiert werden.

Kosten und Finanzierungsformen

Eine durchschnittliche Bestattung mit Grabmal und Grabanlage kostet zwischen 6.000 und 7.000 Euro, ohne spätere Grabpflege. Eine traditionelle Erdbestattung mit aufwendiger Trauerfeier kann über 10.000 Euro liegen, während eine schlichte Waldbestattung auch unter 4.000 Euro möglich ist. Seit 2004 gibt es kein staatliches Sterbegeld mehr. Die Kosten der Bestattung fallen gemäß § 1968 BGB den Erben zu, unabhängig davon, ob ausreichend liquides Vermögen vorhanden ist.

Für die finanzielle Absicherung gibt es zwei bewährte Wege. Beim Treuhandkonto wird ein zweckgebundener Betrag bei einem unabhängigen Treuhänder hinterlegt, der im Todesfall direkt an das Bestattungsunternehmen ausgezahlt wird. Das Geld ist vor Pfändung geschützt und gilt unter bestimmten Bedingungen als sogenanntes Schonvermögen, was auch für Personen relevant ist, die Sozialleistungen beziehen. Die zweite Option ist die Sterbegeldversicherung, eine zweckgebundene Kapitallebensversicherung mit Versicherungssummen zwischen 4.000 und 10.000 Euro, die im Todesfall ausgezahlt wird. Wichtig ist dabei die ausdrückliche Zweckbindung im Vertrag. Wer im höheren Alter eine Versicherung abschließen möchte, sollte beachten, dass viele Anbieter eine Altersgrenze von 85 Jahren setzen und die Beiträge mit steigendem Alter erheblich steigen.

Bestattungsarten und persönliche Wünsche

Die Vielfalt der Bestattungsformen in Deutschland ist in den vergangenen Jahren deutlich gewachsen. Neben der klassischen Erd- und Feuerbestattung gibt es Baumbestattungen in Bestattungswäldern, Seebestattungen, Kolumbarien als oberirdische Urnenwände sowie die Reerdigung, eine relativ neue Form der natürlichen Umwandlung des Körpers in Erde. Nicht alle Formen sind in jedem Bundesland oder bei jedem Bestatter verfügbar. Wer eine alternative Bestattungsform wünscht, sollte sich frühzeitig informieren, welche Möglichkeiten am gewünschten Ort konkret bestehen.

Ein oft übersehener Aspekt: Im Vorsorgevertrag kann auch eine Vertrauensperson als sogenannter Totenfürsorgeberechtigter benannt werden, die die Verantwortung für die Umsetzung der Wünsche trägt. Das ist gerade dann sinnvoll, wenn keine engen Angehörigen vorhanden sind oder wenn verhindert werden soll, dass bestimmte Familienmitglieder die Bestattung nach eigenen Vorstellungen gestalten.

Der Abschluss eines Bestattungsvorsorgevertrags ist bei den meisten Bestattungsunternehmen kostenfrei. Lediglich bei einer Vertragskündigung können Kosten anfallen, die bis zu 20 Prozent der Auftragssumme betragen können.