Erbschaft mit Gold? Was die Angehörigen in Leipzig über Bewertung und Verkauf wissen müssen
Nach einem Todesfall sind die Hinterbliebenen in der Regel damit beschäftigt, den Nachlass zu sichten: Neben Immobilien und Ersparnissen kann er auch Edelmetalle enthalten. In vielen sächsischen Haushalten finden sich Goldschmuck aus mehreren Jahrzehnten, Anlagemünzen, Barren oder auch Zahngold aus der zahnärztlichen Behandlung der 1970er bis 1990er Jahre. Wer mit einem solchen Erbschaftsbestand zum ersten Mal konfrontiert wird, unterschätzt oft den tatsächlichen Materialwert oder überschätzt den Sammlerwert eines bestimmten Stückes.
Feststellung und erste Bewertung
Zunächst muss eine Bestandsaufnahme gemacht werden. Jedes Stück wird einzeln fotografiert und, wenn vorhanden, mit Punzen versehen. Die in Deutschland üblichen Feingehaltsstempel sind 333, 375, 585, 750, 900 und 999. Die Zahl gibt den Goldanteil in Tausendstel an: 585er Gold entspricht damit 14 Karat und hat einen Reinheitsgrad von 58,5 Prozent. Ohne punzierte Kennzeichnung sind Säuretests, Röntgenfluoreszenzanalyse oder Ultraschallmessungen notwendig. Letztere sind zerstörungsfrei und werden von seriösen Ankäufern durchgeführt. Der Materialwert ergibt sich aus dem tagesaktuellen Londoner Goldfixings, das von der ICE Benchmark Administration jeden Tag zweimal veröffentlicht wird. Beispielrechnung: Bei einem Goldpreis von 60 Euro pro Gramm Feingold enthält ein 20 Gramm schwerer 585er Ring rechnerisch 11,7 Gramm Feingold, also einen Materialwert von rund 702 Euro. Ankaufspreise liegen aufgrund von Scheidegebühren und Handelsspannen üblicherweise darunter.
Sammlerwert, Steuer und rechtliche Rahmenbedingungen
Es empfiehlt sich, nicht jedes Stück sofort einzuschmelzen. Historische Münzen wie der 20 Mark Wilhelm II, DDR-Gedenkprägungen oder Anlageklassiker wie der Krugerrand können durchaus einen numismatischen Aufschlag erzielen, der über dem Materialwert liegt. Dazu empfiehlt sich eine Zweitmeinung, etwa bei einem seriösen Goldankauf in der Nähe von Leipzig mit Erfahrung im Umgang mit historischen Beständen. Steuerlich gilt: Anlagegold nach § 25c UStG unterliegt nicht der Umsatzsteuer. Wird geerbtes Gold innerhalb eines Jahres nach dem Erbfall veräußert, kann ein Gewinn nach § 23 EStG einkommensteuerpflichtig sein, wobei die Haltefrist des Erblassers angerechnet wird. Bei Erbengemeinschaften ist der Verkauf nur mit Zustimmung aller Miterben zulässig. Ein schriftliches Protokoll über die eigene Bewertung und den erzielten Verkaufserlös schützt vor späteren Streitigkeiten.
Kriterien für die Wahl des Ankäufers
Der Ankaufsmarkt ist in Deutschland kaum reguliert, so dass es hier an Anbietern sehr große Qualitätsunterschiede gibt. Verbraucherzentralen und die Stiftung Warentest haben in früheren Tests Preisunterschiede von 30 % und mehr zwischen einzelnen Ankäufern ermittelt. Orientierung bieten folgende Kriterien:
- eine transparente, tagesaktuelle Preisermittlung auf der Grundlage des Feingoldpreises
- die Analyse in Anwesenheit des Kunden, nicht im Hinterzimmer
- ein schriftliches Angebot vor dem Vertragsabschluss
- eine Legitimationsprüfung nach dem Geldwäschegesetz ab 2000 € Ankaufssumme
- nachvollziehbare Gewichts- und Feingehaltsangaben auf dem Beleg
Ein stationäres Ladengeschäft mit festen Öffnungszeiten und Adresse bietet in der Regel mehr Sicherheit als reine Versandankäufer, bei denen das Material erst nach Einsendung geprüft und ein Rücktritt von dem Kauf logistisch aufwendig ist. In Ostdeutschland haben sich mehrere Anbieter mit Filialstruktur etabliert, die auch für mehrere größere Nachlässe Termine außerhalb der Öffnungszeiten anbieten.
Praktische Vorbereitung auf den Verkaufstermin
Vor dem Verkaufstermin sollte der Angehörige eine Liste mit allen Stücke, den geschätzten Gewichten und der Feingehalte mitbringen. Ein eigenes Referenzgewicht, etwa eine handelsübliche Küchenwaage mit Ein-Gramm-Genauigkeit, hilft bei der groben Kontrolle. Der Personalausweis ist ab der genannten Wertgrenze zwingend erforderlich. Wer mehrere Angebote einholt, sollte diese am gleichen Tag vergleichen, da der Goldpreis intraday schwankt und ein Vergleich sonst verzerrt wird.
Bei größeren Beständen aus einem Nachlass ist eine unabhängige Vorabschätzung durch einen öffentlich bestellten Sachverständigen für Edelmetalle sinnvoll. Die Kosten dafür bewegen sich meist zwischen 80 und 200 €, amortisieren sich bei größeren Mengen jedoch schnell durch bessere Verhandlungsposition.

