News

Südkorea: Wachsende Kritik an Untersuchungshaft für 95-jährigen Kirchenvorsitzenden

Gewaltfreier Vorwurf, volle Kooperation, keine erwiesene Nötigung – Religionssoziologe hält die Inhaftierung von Lee Man-hee für unverhältnismäßig.

Die Untersuchungshaft für den 95-jährigen Lee Man-hee, Vorsitzender der südkoreanischen Shincheonji-Kirche Jesu, stößt international auf Kritik. Lee wird vorgeworfen, Mitglieder seiner Kirche zur Beeinflussung parteiinterner Vorwahlen in eine Partei eingeschrieben zu haben – ein Vorwurf ohne Gewaltbezug, der bislang nicht gerichtlich erwiesen ist. Kritiker verweisen darauf, dass Lee in jeder Phase mit den Ermittlern kooperiert habe und die Inhaftierung eines Hochbetagten in einem solchen Verfahren unverhältnismäßig sei. Für zusätzliche Kritik sorgten öffentliche Äußerungen des südkoreanischen Justizministers, der eine harte Bestrafung verlangte und dabei die Bibel zitierte.

Konkret wirft die Staatsanwaltschaft Lee vor, zwischen Juli 2021 und Januar 2024 die Einschreibung von rund 50.000 Shincheonji-Mitgliedern in die Partei People Power Party (PPP) organisiert zu haben, um deren Vorwahlen für die Präsidentschafts- und Parlamentskandidaturen zu beeinflussen. Er wurde am 24. Juni unter anderem wegen mutmaßlicher Verstöße gegen das Parteiengesetz festgenommen und am 30. Juni während der Haft angeklagt. Strittig ist dabei nicht der Parteibeitritt an sich, sondern ob Mitglieder dazu genötigt wurden; ein gerichtlicher Nachweis dafür steht aus, es gilt die Unschuldsvermutung. Die Shincheonji-Kirche Jesu ist eine 1984 in Südkorea gegründete christliche Glaubensgemeinschaft.

Die Kirche erklärte unmittelbar nach der Festnahme, Lee und die Gemeinschaft hätten in jeder Phase der Ermittlungen mitgewirkt, auch bei Durchsuchungen und Beschlagnahmen. Die Inhaftierung komme faktisch einer körperlichen Bestrafung eines 95-jährigen Beschuldigten gleich. Auch die Vorwürfe selbst weist die Kirche zurück: Niemand sei durch Zwang oder Weisung zum Parteibeitritt bewegt worden.

Der italienische Religionssoziologe Massimo Introvigne, der die Entwicklung in zwei Beiträgen für das Online-Magazin Bitter Winter kommentierte, hält die Untersuchungshaft für nicht gerechtfertigt. Die Inhaftierung eines Hochbetagten in einem Verfahren ohne Gewalt- oder andere schwere Vorwürfe werde den Anforderungen an die Verhältnismäßigkeit nicht gerecht, wie sie die UN-Mindestgrundsätze für die Behandlung von Gefangenen – die sogenannten Mandela-Regeln – sowie die Grundsätze der UN-Arbeitsgruppe gegen willkürliche Inhaftierungen vorsähen. Es gehe nicht um das Problem einer einzelnen Religionsgemeinschaft; vielmehr zeichne sich ein Muster ab, bei dem hochbetagte Vertreter religiöser Gemeinschaften wiederholt in Haft genommen würden. Introvigne verwies dabei auf Han Hak-ja, die 83-jährige Vorsitzende der Vereinigungskirche (Family Federation for World Peace and Unification), die in einem gesonderten Verfahren festgehalten werde.

Besonders kritisch bewertete Introvigne die öffentlichen Äußerungen des Justizministers. Jeong Seong-ho habe am 30. Juni – dem Tag der Anklageerhebung – auf seinem Konto in einem sozialen Netzwerk mitgeteilt, gegen Lee sei in Haft Anklage erhoben worden; eine strenge, der Verantwortung entsprechende strafrechtliche Ahndung sei unausweichlich. Beschlossen habe Jeong den Beitrag mit einem Zitat aus dem Matthäusevangelium (Kapitel 7, Vers 15): „Hütet euch vor den falschen Propheten.“ Wenn der für Justiz und Anklagebehörde zuständige Amtsträger schon zu Beginn eines Verfahrens öffentlich eine Bestrafung fordere, könne dies als Vorwegnahme des Ergebnisses erscheinen, gab Introvigne zu bedenken. Die Verwendung eines Bibelverses, der den Angeklagten in ungünstigem Licht erscheinen lasse, könne zudem mit dem Grundsatz staatlicher religiöser Neutralität kollidieren; die Äußerungen eines amtierenden Justizministers würden eher als Position der Regierung denn als Privatmeinung gelesen und erforderten daher besondere Zurückhaltung.

Im rechtlichen Kern gehe es nach Einschätzung Introvignes nicht darum, dass Mitglieder einer Partei beitraten, sondern ob sie dazu genötigt wurden – und dafür müsse die Anklage erst Beweise und eine tragfähige rechtliche Begründung vorlegen. Die Vorwürfe drohten, gewöhnliche staatsbürgerliche Beteiligung allein deshalb zu kriminalisieren, weil die Betroffenen einer religiösen Minderheit angehörten; Mitglieder von Shincheonji hätten wie alle anderen südkoreanischen Staatsbürger das Recht, einer Partei beizutreten und einen Kandidaten zu unterstützen.

In internationalen Fachkreisen zur Religionsfreiheit werde der Fall aufmerksam verfolgt, so Introvigne – nicht allein als Frage von Schuld oder Unschuld einer einzelnen Gruppe, sondern als Prüfstein dafür, ob ein demokratischer Staat auf umstrittene oder als Minderheit eingestufte Glaubensgemeinschaften dieselben rechtsstaatlichen und menschenrechtlichen Maßstäbe anwende wie auf alle übrigen. Erweckten Äußerungen hochrangiger Regierungsvertreter den Eindruck, sie beeinträchtigten die richterliche Unabhängigkeit, das Verteidigungsrecht oder die politische Freiheit von Gläubigen, so reiche der Schaden über die Fairness eines einzelnen Verfahrens hinaus und könne das Vertrauen in die rechtsstaatliche und menschenrechtliche Verlässlichkeit des Staates untergraben. Eine echte Demokratie müsse Minderheiten dieselben Verfahren und Rechte gewähren wie allen anderen. Introvigne sprach von „einem Fleck auf der demokratischen Glaubwürdigkeit Südkoreas“ und nannte den Fall eine Angelegenheit, der die Welt Aufmerksamkeit schenken solle.